Ausbildungsentschädigung vs. Solidaritätsmechanismus

[dropcap]I[/dropcap]mmer wieder wird im Rahmen von Transfers ehemaliger Veilchen über eine mögliche Ausbildungsentschädigung spekuliert. Darüber hinaus steht das Thema meist hoch oben auf der Agenda, wenn über die Sinnhaftigkeit von Transfers zur Summe X diskutiert wird. Tatsächlich aber wird meistens eigentlich der Solidaritätsbeitrag bzw. Solidaritätsmechanismus gemeint, was ein gänzlich anderes Instrument als die eigentliche Ausbildungsentschädigung ist. 

Hier wollen wir ein paar Mythen oder Verwechslungen auflösen, die Funktionsweise beschreiben und die Funktionsweise anhand von Beispielen erörtern. 

Die folgenden Ausführungen sind eine persönliche Interpretation bzw. Zusammenfassung folgender offizieller FIFA-Quellen: Reglement und jährliche Aussendung an die Verbände

Externe Quellen: Dr. Rybak

Zusätzlich gibt es noch nationale Quellen des ÖFB und der Bundesliga

Der Artikel versteht sich als “work in progress” und wird laufend ergänzt, korrigiert und verbessert. 

Ich bin kein Experte für Fußball-Regularien, Spielertransfers und das FIFA-TMS, somit ist jede Information die hier niedergeschrieben wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen gesammelt bzw. wiedergegeben, kann aber dennoch völlig falsch sein. Also bitte achtsam sein bei der Verwendung!

Solidaritätsmechanismus

Key Facts: 

  • Nur bei Transfers gegen Ablöse
  • Spieler jeglichen Alters
  • Fällt beliebig oft an
  • national und international

Der Solidaritätsmechanismus dient dazu, die Jugend- und Ausbildungsvereine an späteren, ggf. weit in der Zukunft liegenden Ablösezahlungen zu beteiligen. Es gilt also nicht explizit Ausbildungskosten abzudecken (die ja auch ohne spätere Ablösezahlungen relevant wären) wie bei der Ausbildungsentschädigung, sondern hier ist eine reine Umverteilung im Fokus, die Vereinen helfen soll, die junge Spieler vorwärts gebracht haben bzw. ihnen ein Sprungbrett geboten haben. 

Dazu wird ein sogenannter Solidaritätsbeitrag fällig, der bis zu 5% der Ablösesumme beträgt. Die volle Summe ist dann fällig, wenn der Spieler nach seinem 23. Geburtstag gegen Ablöse wechselt und wird ab der Saison des 12. Geburtstags mit 0,25% pro Saison und ab der Saison des 16. Geburtstags mit 0,5% pro Saison berechnet. 

Der Solidaritätsbeitrag kann im Gegensatz zur Ausbildungsentschädigung beliebig oft und beliebig hoch anfallen, wobei die ausbildenden Vereine stärker profitieren, wenn der Spieler oft (und teuer) wechselt. Bei Spielern die zwar in Top-Ligen wechseln und dort Leistungsträger werden, aber keine Ablösen generieren, fällt der ausbildende Verein um dieses Geld um (siehe zum Beispiel Alaba). 

Würde Wimmer in seiner Karriere 5x gegen Ablöse wechseln und dabei insgesamt 50 Millionen Euro an Ablöse generieren, würden der Austria im Laufe der Zeit 500.000 Euro zustehen (1% für 2 Jahre). 

Bei Braunöder und einem Wechsel 2024 (also ablösefrei) wäre die gleiche Situation deutlich lukrativer, denn von insgesamt 50 Millionen Euro an Ablöse in seiner Karriere, würden der Austria 2,25 Mio. Euro zustehen (4,5% für 12 Jahre). 

Offene Fragen:

  • Wie wird mit Winterzugängen verfahren? Wird der Solidaritätsbeitrag für diese Saison zwischen den Vereinen geteilt oder jenem Verein voll zugeschlagen, bei dem der Spieler seinen Geburtstag feierte?

Ausbildungsentschädigung (international)

Key Facts: 

  • Egal ob vertragsfrei oder gegen Ablöse
  • Spieler bis 23 Jahre
  • Nur bei internationalen Transfers

Die internationale Ausbildungsentschädigung dient zur Abgeltung der Ausbildungskosten, die der Spieler zwischen 12 und 21 Jahren verursacht hat (außer der Spieler wurde schon früher Profi) und wird bei einem Transfer vor dem Ende jener Saison fällig, in der der Spieler 23 Jahre alt wurde. Die Ausbildungsentschädigung ist unabhängig davon zu entrichten, ob ein Vertrag mit Ablösezahlung beendet wurde, einfach ausläuft oder ob ein Vertrag sogar aufgelöst wurde (außer wenn dies unbegründet und vereinsseitig erfolgt). 

Die Ausbildungsentschädigung fällt immer an, wenn ein Spieler das erste Mal im Ausland als Profi registriert wird, oder wenn er als Jungprofi den Verband wechselt (Auslandstransfer). Er fällt nicht an, wenn der Spieler mit seinem Wechsel wieder Amateur wird. 

Als Ausbildungsentschädigung wird dabei die Summe der “Trainingskosten” aller Ausbildungsjahre bezeichnet. Die Trainingskosten werden durch die Vereine ermittelt und an die Verbände übermittelt. Die Verbände müssen anschließend bei der FIFA die Vereine dann in vier Kategorien eingeteilt melden, welche dort in das Transfer Matching System (TMS) eingepflegt werden. Hierbei wird berücksichtigt, dass nur ein Bruchteil der Spieler auch später eine Profikarriere einschlagen wird. Für Europa sind diese Kategorien der Trainingskosten (für 2021) folgende: 

  • Kategorie I: 90.000 Euro pro Jahr – Nur in Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien für die jeweils höchsten Spielklassen angewendet. 
  • Kategorie II: 60.000 Euro pro Jahr
  • Kategorie III: 30.000 Euro pro Jahr
  • Kategorie IV: 10.000 Euro pro Jahr

Die tatsächlich fällige Entschädigung errechnet sich dann anhand der jeweiligen Ausbildungsjahre je Verein, wobei die ersten vier Saisonen (12. bis 15. Geburtstag) pauschal als Kategorie IV gewertet werden, egal bei welchem Verein der Spieler gemeldet war. In der EU gilt zudem noch die Sonderregelung, dass bei einem Wechsel in eine höhere Kategorie der Durchschnitt der beiden Kategorien angewendet wird und dass bei einem Wechsel nach unten die tiefere Kategorie herangezogen wird. 

Nimmt man an, dass der Spieler ins Ausland wechselt und die Austria in die Gruppe an Vereinen gehört, welche die höchsten Ausbildungskosten in Österreich haben (Annahme: Kategorie II), dann wäre Braunöder bei Vertragsende 2024 (in dieser Saison wird er 22 Jahre alt) mit gut 400.000 Euro abzugelten (4x 10.000 Euro plus 6x 60.000 Euro). Im letzten Jahr, also wenn er 22 Jahre alt wird, fallen keine anrechenbaren Trainingskosten mehr an. Bei einem Wechsel innerhalb Österreichs fallen für Braunöder generell keine Ausbildungskosten mehr an, da er ja bereits bei uns zum Profi wurde.  

Für Wimmer, der mit 18 zur Austria kam, musste Bielefeld an die 120.000 Euro an uns bezahlen (2x 60.000 Euro). Ob diese Summe ein Teil der kolportierten 700.000 Euro Ablöse waren oder nicht, wäre nur über das TMS (oder die Vereine) ergründbar. Hier sind nicht die theoretisch anwendbaren 130.000 Euro für seine vorherigen Vereine fällig (4x 10.000 Euro plus 3x 30.000 Euro), da die Ausbildungskosten bereits bei Wimmers Registrierung als Profi von der Austria im Rahmen der nationalen Regelungen abgegolten wurden. 

Sehr wohl werden alle Jugendvereine mit der FIFA-Ausbildungsentschädigung bedacht, wenn ein Nachwuchsspieler seinen ersten Profivertrag im Rahmen eines Auslandswechsels unterschreibt. Dann profitieren alle Vereine die zu seiner Ausbildung beigetragen haben durch die hohen internationalen Sätze und nicht nur der letzte Verein. 

Offene Fragen:

  • Welche Kategorien werden für die österreichischen Vereine angewendet?

Ausbildungsentschädigung (national)

Key Facts: 

  • Egal ob vertragsfrei oder gegen Ablöse
  • Nur bei nationalen Transfers 
  • Zwei Systeme: Bundesliga und ÖFB

Bundesliga

Wird in der höchsten und zweithöchsten Spielklasse (dort zu 20%, außer bei späterem Aufstieg oder Aufstiegsverzicht oder wenn der Spieler innerhalb eines Jahres wieder in die höchste Spielklasse wechselt) angewendet.

Die Entschädigung ist bis zur Saison des 23. Geburtstags für alle Spieljahre zwischen  den Saisonen in denen der Spieler 12 bis 21 Jahre alt war fällig. 

Der Betrag errechnet sich aus “Spielerfaktor” und den Ausbildungskosten gemäß Qualitätskategorien. Der Spielerfaktor wird dabei immer in der höchsten, jemals durch den Spieler erreichten Ausprägung angewendet und kann nicht mehr sinken. 

Ausbildungsentschädigungen gemäß ÖFB (siehe unten) sind in Abzug zu bringen und getrennt zu verrechnen. 


Quelle: Österreichische Fussball-Bundesliga (Link siehe oben)

ÖFB

Die Ausbildungsentschädigung gemäß ÖFB gilt für alle abgebenden Vereine, LAZ- und AKA-Träger., sofern Nichtamateure national transferiert werden.  

Grundsätzlich werden folgende Sätze angewendet: 

  1. Lebensjahr: € 100,-
  2. Lebensjahr: € 150,-
  3. Lebensjahr: € 200,-
  4. Lebensjahr: € 250,-
  5. Lebensjahr: € 350,-
  6. Lebensjahr: € 450,-
  7. Lebensjahr: € 550,-
  8. Lebensjahr: € 650,-
  9. Lebensjahr: € 750,-
  10. Lebensjahr: € 850,-
  11. Lebensjahr: € 700,-
  12. Lebensjahr: € 600,-
  13. Lebensjahr: € 500,-
  14. Lebensjahr: € 400,-
  15. Lebensjahr: € 300,-

Für Spieljahre in einer vom ÖFB lizenzierten Akademie erhöhen sich die Sätze um € 1.400,- pro Jahr. 

Für Spieljahre in einem vom ÖFB oder einem Landesverband geförderten bzw. lizenziertem LAZ ausgebildet wurde, erhöhen sich die Sätze um € 600,- pro Jahr (bzw. € 300,- pro Jahr in der LAZ-Vorstufe). 

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Antworten

  1. Beim Wechsel von Alaba gab es mWn noch keinen Solidaritätsbeitrag. Er wechselte einen Tag (?) vor seinem 16. Geburtstag und wurde bei den Bayern dann angemeldet, als er bereits 16 war. Oder so ähnlich. Wir (bzw. Stronach) bekamen deshalb keine Entschädigung.

      1. Ich meinte, dass der Solidaritätsbeitrag damals als Gesetz noch nicht existierte. Und ja, wir bekamen keine Ausbildungsentschädigung. Ich frage mich daher, ob wir für Alaba bei seinem Wechsel zu Real einen Solidaritätsbeitrag bekommen haben und wie hoch der war.

        1. Da Alaba abslösefrei zu Real gewechselt ist, gibt es auch keinen Solidaritätsbeitrag dafür. Hätte er um 100 Millionen gewechselt, hätten wir 1,5% davon bekommen – also 1,5 Mio.

          Saison Alter Soli-Beitrag
          03/04 12 0,25
          04/05 13 0,25
          05/06 14 0,25
          06/07 15 0,25
          07/08 16 0,5

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